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Rhein-Erft-Kreis

Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.

Damit können sie in den Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises in bestimmten Bereichen parken. Es kann auch nur für den Rhein-Erft-Kreis eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Bürgerportal

Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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