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Rhein-Erft-Kreis

Taxigenehmigung

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist mit Taxen oder Mietwagen möglich. Taxen dürfen sich, im Gegensatz zu Mietwagen, nicht nur am Betriebssitz des Unternehmers, sondern auch an den dafür vorgesehenen Taxi-Ständen zur Personenbeförderung bereithalten. Für Taxen besteht eine Beförderungspflicht, die Fahrpreise sind durch Tarif festgelegt.

Die Farbe der Taxen ist vorgegeben, sie müssen außerdem über ein Dachzeichen verfügen und in der Heckscheibe muss eine Ordnungsnummer angebracht sein

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