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Rhein-Erft-Kreis

Mietwagengenehmigung

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig. Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist mit Taxen oder Mietwagen möglich. Mietwagen dürfen sich, im Gegensatz zu Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereithalten. Mietwagen müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmers zurückkehren. Für Mietwagen besteht keine Beförderungspflicht, der Fahrpreis ist frei vereinbar, ist aber über einen Wegstreckenzähler zu ermitteln.

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