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Rhein-Erft-Kreis

Großraum- und/oder Schwertransport

Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten und Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Die Erlaubnis berechtigt zu Fahrten auf öffentlichen Straßen.

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