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Rhein-Erft-Kreis

Baustelle einrichten

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße (Fahrbahn, Gehweg, Parkstreifen) auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze, in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

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