EU Feuerwaffenpass
Die vorübergehenden Mitnahme von erlaubnispflichtigen Waffen, die bereits in eine WBK eingetragen sind, in einen Mitgliedstaat der EU kann mit einem Europäischen Feuerwaffenpass für maximal 5 Jahre erteilt und 2 mal verlängert werden.
Abgelaufene Feuerwaffenpässe können nicht verlängert werden und sind der Behörde zurückzugeben.
Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild beizufügen.