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Rhein-Erft-Kreis

Denkmalschutz

„Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.“ So ist es im Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zu lesen. Schützenswert in diesem Sinne sind nicht nur einzigartige Bauwerke wie der Kölner Dom, Schloss Augustusburg oder Schloss Falkenlust, die von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt wurden. Vielmehr können alle Sachen, die bedeutend für die Geschichte des Menschen sind, als Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler anerkannt werden. Allen gemein ist es, dass es sie zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen gilt.

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