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Rhein-Erft-Kreis

Untersuchung von Seiteneinsteigern

Für alle nach NRW zugereisten Kinder und Jugendliche besteht eine zehnjährige Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen mit Vollzeitunterricht. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder und Jugendlichen im Flüchtlingsstatus ab der Zuweisung zu einer Gemeinde.

Vorschulkinder, welche bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, werden im Rahmen der regulären Einschulungsuntersuchung für das Folgejahr erfasst.

Ältere schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen vor Aufnahme in eine Schule im Rahmen von Seiteneinsteigeruntersuchungen dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes vorgestellt werden. In beiden Fällen ist eine Terminabsprache notwendig.

Die Untersuchung erfasst den körperlichen Entwicklungsstand einschließlich der Sinnesorgane, sowie die Kontrolle des Impfschutzes.

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  • sugarhill, fotolia.de

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