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Rhein-Erft-Kreis

Betäubungsmittel mitführen

Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung für den Grenzübertritt, z.B. bei Urlaubsreisen in das Ausland. Bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln sind gesetzliche Regelungen zu beachten:
Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise (bis zu max. 30 Tage) angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist dann eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Nähere Informationen finden Sie hier und auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

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