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Rhein-Erft-Kreis

Meldepflichtige Krankheiten

Das Infektionsschutzgesetz dient dazu, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Hierzu ist die Mitwirkung und Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern, Labors, Lebensmittelbetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten erforderlich.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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