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Rhein-Erft-Kreis

Kindergartenuntersuchungen

Neben einer ärztlichen Untersuchung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung schreibt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz SGB VIII, §10, August 2008) eine jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchung vor. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bietet dazu Reihenuntersuchungen in den Einrichtungen an.

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