Sozialärztliche Gutachten
Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung sozialärztlicher Gutachten im Auftrag anderer Ämter und Institutionen für behinderte und von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen nach Eingliederungshilfe Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).