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Rhein-Erft-Kreis

Amtsärztliche Begutachtung bei besonderem Förderbedarf

Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Feststellung und Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf.

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