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Rhein-Erft-Kreis

Amtsärztliche Begutachtungen

Der amts- und sozialärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen auf Anforderung von Behörden, Gerichten und Institutionen durch. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich erforderlich.

Daneben werden ärztliche Aufgaben in anderen Bereichen wie Hygiene und Umwelt, Medizinalaufsicht und Prüfungen und bei Beratungsangeboten (Aids, Impfungen, Behinderte etc.) wahrgenommen.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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