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Rhein-Erft-Kreis

Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, können einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben.
Durch das Starke-Familien-Gesetz vom 29. April 2019 (BGBl. I, S. 530) ergeben sich zum 01.08.2019 Änderungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets. Über die wesentlichen Änderungen möchten wir Sie gerne informieren.

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