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Rhein-Erft-Kreis

Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), erhebliche Gehbehinderung (G), Blinden (BL), Hilflosen (H) und Gehörlosen (Gl) können eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erwerben.

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