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Rhein-Erft-Kreis

Amt für Integration und Flüchtlingsangelegenheiten, 02

Die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen hat gezeigt, dass eine dezernatsübergreifende Koordination dieser Aufgaben sinnvoll ist. Insbesondere aus den Bereichen Schule und Soziales sind Aufgaben in des Amtes für Integration und Flüchtlingsangelegenheiten zusammengefasst. Das Aufgabenspektrum umfasst konzeptionelle Arbeit sowie die Kommunikation mit Netzwerken von Freiwilligen und Hilfsorganisationen. Darüber hinaus dient das Amt als Mittler und Dienstleister zwischen den kreisangehörigen Kommunen und der Bezirksregierung.

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