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Rhein-Erft-Kreis

Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation, 62

Der Kreis als Katasterbehörde ist für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Damit übernehmen wir in Verbindung mit dem Grundbuch die Sicherung von Eigentum an Grundstücken. Darüber hinaus hat das Liegenschaftskataster, in dem alle Flurstücke und Gebäude dargestellt werden, Grundlagenfunktion für alle Grund und Boden betreffenden Vorgänge in Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Weiterhin nehmen wir Aufgaben der Landesvermessung und der topographischen Landesaufnahme vor allem im Bereich der amtlichen Basiskarte wahr. Dazu gehört die Durchführung von Grundlagen- und Katastervermessungen sowie der topographische Feldvergleich.

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