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Rhein-Erft-Kreis

Verwaltung/Obere Bauaufsicht, 63/10

Als Fachaufsichtsbehörde für die Unteren Bauaufsichtsbehörden ist der Rhein-Erft-Kreis im Rahmen von Beschwerden und Eingaben für planungs- und bauordnungs-rechtliche Angelegenheiten zuständig.

Im Rahmen von Petitionen ist dem Ministerium nach vorheriger Anhörung der Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte entsprechend zu berichten. Der Rhein-Erft-Kreis ist als Obere Bauaufsicht gegenüber den Unteren Bauaufsichtsbehörden weisungsbefugt.

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