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Rhein-Erft-Kreis

Prüfungsamt, 14

Das Prüfungsamt des Rhein-Erft-Kreises ist entsprechend den Regelungen der Gemeinde- und Kreisordnung NRW eine Einrichtung zur Haushalts- und Finanzkontrolle mit folgenden gesetzlichen Aufgaben.

Beschreibung

  • Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises,
  • Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises,
  • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung des Kreises und seiner Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen,
  • bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) des Kreises und seiner Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  • Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung,
  • Prüfung von Vergaben,
  • Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.

Das Prüfungsamt ist dem Kreistag unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt.

Der Leiterin des Amtes wurden zur Sicherstellung der Korruptionsprävention im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW auch die Aufgaben einer Antikorruptionsbeauftragten übertragen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

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