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Ehrenamtliche Ombudspersonen (m/w/d) für Leistungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz gesucht
Im Rhein-Erft-Kreis sind rund 300 Wohn- und Betreuungsangebote angesiedelt, die sich um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oder Pflege- und Betreuungsbedarf kümmern. Erfahrungsgemäß sind Leistungsanbietende für Anliegen ihrer Kundschaft ansprechbar. Dennoch lassen sich im Alltag Meinungsverschiedenheiten und Konflikte im Miteinander der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner nicht gänzlich ausschließen. Aus Angst vor Repressalien unterbleibt oftmals die Kontaktaufnahme mit der Wohn- und Betreuungsaufsicht als zuständige WTG-Aufsichtsbehörde.
Der Rhein-Erft-Kreis plant deshalb die Einrichtung eines niederschwellig angelegten Beratungs- und Schlichtungsangebotes. Es soll Ratsuchenden die Möglichkeit eröffnen, sich mit ihren Anliegen geschützt an eine neutrale und im Bedarfsfall auch streitschlichtende Person wenden zu können, ohne hierfür direkt mit der zuständigen Wohn- und Betreuungsaufsicht in Kontakt treten zu müssen.
Deshalb sucht der Rhein-Erft-Kreis für die Bereiche Pflege und Eingliederungshilfe in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz zwei ehrenamtlich tätige Ombudspersonen (m/w/d).
Sie können sich eine ehrenamtliche Tätigkeit als Ombudsperson vorstellen?
Einen umfassenden Überblick über die Tätigkeiten und deren Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten gibt die Geschäftsordnung für Ombudspersonen für vermittelnde und streitschlichtende Tätigkeiten in Wohn- und Betreuungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht freut sich über Ihre aussagekräftige Interessensbekundung bis zum 21.08.2023. Diese kann postalisch aber auch per E-Mail abgegeben werden:
Rhein-Erft-Kreis
54/3 – Wohn- und Betreuungsaufsicht
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
wbarhein-erft-kreisde
Weiterführende Informationen zum Interessenbekundungsverfahren können hier entnommen werden:
Offene Stellen für den Freiwilligendienst an Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises
An den Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung arbeiten junge Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Die Motivation der jungen Erwachsenen ist unterschiedlich: Einige wollen die Zeit nutzen, um sich über ihre berufliche Zukunft klar zu werden, andere überbrücken die Zeit zum Studium oder zur Ausbildung oder wollen sich sozial engagieren und dabei ihr erstes eigenes Geld verdienen.
"Ich konnte viele tolle, neue Erfahrungen sammeln und weiß jetzt, was ich in meiner Zukunft machen werde“ meint Sandra Haimerl, eine der Freiwilligen an der Schule Zum Römerturm. „Die Freiwilligen Helfer unterstützen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht und erleben ihre Arbeit als sehr sinnvoll und gewinnbringend und entwickeln darüber ihre Persönlichkeit weiter. Auch bekommen wir die Rückmeldung, dass der Freiwilligendienst ein dicker Pluspunkt im Lebenslauf bedeutet“ so Karin Wulftange, stellvertretende Schulleiterin der Schule Zum Römerturm in Bergheim."
Für das nächste Schuljahr (ab August 2022) suchen wir noch junge Menschen für den Freiwilligendienst. Wir freuen uns über viele interessierte Anfragen und Kontakte:
- Maria-Montessori-Schule, FS Geistige Entwicklung in Brühl mit Außenstelle in Wesseling,
Ansprechp.: Andrea Schmitt, Manuela Fertig-Roth
www.maria-montessori-schule.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Paul-Kraemer-Schule, FS Geistige Entwicklung Frechen,
Ansprechp.: Liane Niehaus-Busch
www.paul-kraemer-schule.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Schule Zum Römerturm, Zum Römerturm 17, 50126 Bergheim,
Ansprechp.: Karin Wulftange
www.schulezumroemerturm.de (Öffnet in einem neuen Tab) - Heinrich-Böll-Schule, FS Emotional-Soziale Entwicklung,
Ansprechp.: Kristin Köllner-Monden
www.heinrich-boell-schule.eu (Öffnet in einem neuen Tab)
Honorarkraft Pflegesachverständige und Gutachter für Eingliederungshilfe
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht des Rhein-Erft-Kreises setzt bei ihren Überwachungsmaßnahmen Pflegesachverständige und Gutachter für Eingliederungshilfe i.S.d. 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) ein.
Die Wohn- und Betreuungsaufsicht des Rhein-Erft-Kreises setzt bei ihren Überwachungsmaßnahmen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) zur Bewertung der individuellen und strukturellen Qualität von Betreuungseinrichtungen (Pflegeeinrichtungen, Wohnstätten für Menschen mit Behinderung) regelmäßig und anlassbezogen Pflegesachverständige und Gutachter für Eingliederungshilfe i.S.d. 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) ein.
Die Beauftragung erfolgt im Bedarfsfall und richtet sich nach den jeweiligen Prüfschwer-punkten. Das Honorar bemisst sich nach den Vorgaben des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JEVG).
Erwartet werden:
- der Abschluss des Studienganges Pflegemanagement oder/und der Sozialpädagogik oder qualifizierter Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder die Qualifikation als Pflegefachkraft mit Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder die Qualifikation als Pflegesachverständige/r / TÜV
- eine mehrjährige Berufserfahrung in entsprechenden Führungspositionen und/oder als Beauftragte/r im Qualitätsmanagement
- eine besondere Empathie für die Interessen und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung
- analytisches Denken und sehr gute Kenntnisse im Qualitätsmanagement
Betreiberunabhängigkeit - Einsatzbereitschaft und Flexibilität
- kollegialer Austausch und Teamfähigkeit
- hohe Belastbarkeit auch in Stresssituationen
- sicheres Auftreten, gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift, einschl. der entsprechenden EDV-Anwendungen (MS-Word, MS-Excel)
- Bereitschaft zur selbständigen Fortbildung
Kenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW und der leistungsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie Erfahrungen mit der Qualitätsbegutachtung von Betreuungseinrichtungen sind wünschenswert.
Sind Sie interessiert?
Ihre aussagekräftige E-Mail-Bewerbung, einschl. der in PDF-Format beigefügten Nachweise, richten Sie bitte an das Funktionspostfach der Wohn- und Betreuungsaufsicht: wbarhein-erft-kreisde