Die durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögle und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Haltung betroffen sein können, hat mittlerweile auch Nordrhein-Westfalen erreicht.
Das Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Rhein-Erft-Kreises weist daher darauf hin, dass seit Mitte Januar bis zunächst zum 31. März 2022 in Nordrhein-Westfalen erweiterte Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest gelten.
Die "Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest", ist auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises nachzulesen.
Die in der Erklärung unter anderem genannten betriebseigenen Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflichten sind in allen Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen konsequent umzusetzen, unabhängig von der Art des Geflügels, der Stückzahl sowie der Haltungsform und des Haltungszwecks. Entsprechend sind hiervon auch Geflügelhalterinnen und -halter betroffen, die sich als Hobby nur einige Hühner halten.