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Rhein-Erft-Kreis

Geflügelpest

Die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – breitet sich weiter aus. Erweiterte Präventionsmaßnahmen richten sich an alle Geflügelhalter.

Die durch Viren hervorgerufene anzeigepflichtige Tierseuche, von der Hühner, Puten, Gänse, Enten, wildlebende Wasservögle und andere Vögel im Freiland und in menschlicher Haltung betroffen sein können, hat mittlerweile auch Nordrhein-Westfalen erreicht.

Das Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Rhein-Erft-Kreises weist daher darauf hin, dass seit Mitte Januar bis zunächst zum 31. März 2022 in Nordrhein-Westfalen erweiterte Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest gelten.

Die "Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest", ist auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises nachzulesen.

Die in der Erklärung unter anderem genannten betriebseigenen Biosicherheitsmaßnahmen und Stallpflichten sind in allen Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen konsequent umzusetzen, unabhängig von der Art des Geflügels, der Stückzahl sowie der Haltungsform und des Haltungszwecks. Entsprechend sind hiervon auch Geflügelhalterinnen und -halter betroffen, die sich als Hobby nur einige Hühner halten.

 

Tierschutz, Tiergesundheit, 39/3

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Bildnachweise

  • bidaya, fotolia.de

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