Hierzu überprüfen wir mit unangemeldeten Betriebskontrollen und gezielten Probenahmen sämtliche Betriebe im Rhein-Erft-Kreis, die solche Waren herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen.
Neben der Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften hat die Lebensmittelüberwachung auch eine beratende Funktion für Betriebsinhaber. Wenn Sie einen Lebensmittelbetrieb planen, bauen oder umbauen wollen, können Sie auch in der Planungsphase schon Kontakt mit uns aufnehmen. Oft lassen sich durch solche Vorgespräche viele spätere Beanstandungen vermeiden. Wenden Sie sich bei Bedarf an das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Außerdem halten wir in den Downloads verschiedene Merkblätter bereit, mit deren Hilfe sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gewerbetreibende informieren können.
Anliegen | Dienstleistungen
- Besonders geschützte Tiere abmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)
- Besonders geschützte Tiere anmelden (Artenschutz bei Haustierhaltung)
- EG-Bescheinigungen für geschützte Tiere und Pflanzen
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TSchG)
- Fischerprüfung - Zulassung zur Prüfung
- Geschützte Tiere kennzeichnen
- Jagdschein
- Jägerprüfung
- Katzenschutzverordnung
- Registrierung von Lebensmittelbetrieben
- Reitplaketten
- Sachkundenachweis für Hundehalter/innen
- Schonzeitaufhebungen
- Transport von Pferden innerhalb der EU
- Verbraucherbeschwerde melden
- Verhaltensprüfung für Hunde
Downloads
- Eigenkontrollen für LebensmittelbetriebePDF-Datei38,44 kB
- Hygieneempfehlungen für VeranstaltungenPDF-Datei48,23 kB
- Konformitätserklärungen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus KunststoffPDF-Datei45,02 kB
- Personalschulungen und BelehrungenPDF-Datei30,92 kB
- Zusatzstoffe bei LebensmittelnPDF-Datei42,98 kB
- Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von Cannabidiol (CBD)- haltigen Lebensmitteln im Rhein-Erft-KreisPDF-Datei66,51 kB