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Rhein-Erft-Kreis

Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

Hierzu überprüfen wir mit unangemeldeten Betriebskontrollen und gezielten Probenahmen sämtliche Betriebe im Rhein-Erft-Kreis, die solche Waren herstellen, verarbeiten oder in den Verkehr bringen.

Neben der Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften hat die Lebensmittelüberwachung auch eine beratende Funktion für Betriebsinhaber. Wenn Sie einen Lebensmittelbetrieb planen, bauen oder umbauen wollen, können Sie auch in der Planungsphase schon Kontakt mit uns aufnehmen. Oft lassen sich durch solche Vorgespräche viele spätere Beanstandungen vermeiden. Wenden Sie sich bei Bedarf an das Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Außerdem halten wir in den Downloads verschiedene Merkblätter bereit, mit deren Hilfe sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Gewerbetreibende informieren können.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Franz Pfluegl, fotolia.de

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