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Rhein-Erft-Kreis

Landeshundegesetz

Zweck des Landeshundegesetzes NRW (LHundG) ist es, jene Gefahren abzuwehren bzw. zu verhindern, welche durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang von Haltern mit ihren Hunden hervorgerufen werden können.

Zuständig für den Vollzug des Landeshundegesetzes NRW sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte.

Die örtlichen Ordnungsämter erteilen Haltungserlaubnisse für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sowie Ausnahmegenehmigungen von der Maulkorb- und Anleinpflicht. In Amtshilfe werden die örtlichen Ordnungsämter vom Kreisveterinäramt unterstützt.

Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter

Die Sachkundeprüfung für die Haltung gefährlicher Hunde muss beim Veterinäramt durchgeführt werden.

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen kann die Sachkunde beim Veterinäramt oder bei anerkannten Sachverständigen des LANUV (Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) nachgewiesen werden.

Die Sachkundeprüfung für die Haltung von großen Hunden kann bei autorisierten Tierärzten/- innen, beim Veterinäramt oder bei anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.

Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis vorbehalten und nach Terminabsprache zu den Sprechzeiten möglich. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Informationen zur Verhaltensprüfung und zur Begutachtung

Die Verhaltensprüfung/Begutachtung beinhaltet:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (z. B. Jogger) und Personengruppen
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (Aufspannen eines Schirmes, Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen)
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit unerwarteten Geräuschen (Fahrradklingel, Geschrei)
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in gewöhnlichen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden

Die Verhaltensprüfung/Begutachtung kann vom Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises nur für Hunde durchgeführt werden, die im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises gehalten werden. Die Durchführung erfolgt in monatlichen Abständen; die genauen Termine können telefonisch erfragt werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Lunja, fotolia.de

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