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Rhein-Erft-Kreis

Schornsteinfeger

Das Schornsteinfegerwesen dient der Prävention in Bezug auf die Feuersicherheit und den Umweltschutz.

Der Rhein-Erft-Kreis ist in insgesamt 39 Kehrbezirke eingeteilt. Für jeden dieser Kehrbezirk gibt es einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Die im Rhein-Erft-Kreis bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterstehen der Aufsicht der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Rhein-Erft-Kreis, und als obere Aufsichtsbehörde der Bezirksregierung Köln. Der Rhein-Erft-Kreis ist als zuständige Verwaltungsbehörde u.a. für die Beitreibung von Gebühren für hoheitliche Aufgaben zuständig und setzt erforderliche Schornsteinfegerarbeiten - wenn nötig - zwangsweise durch.

Seit dem 1. Januar 2013 stehen die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger untereinander im freien Wettbewerb. Das bedeutet für Sie, dass Sie inländische als auch andere zugelassene Fachbetriebe aus den EU-Mitgliedstaaten (Schornsteinfegermeister, registrierte Installateur- und Heizungsbaufirmen mit Zusatzqualifikation) für die Durchführung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten (zum Beispiel Abgasmessungen) bei Feuerstätten frei wählen können.

Voraussetzung ist, dass die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger mit Ihrem Schornsteinfegerhandwerk in der Handwerksrolle (Schornsteinfegerregister) eingetragen sein.

Dies gilt allerdings nicht für die hoheitliche Aufgaben (zum Beispiel Feuerstättenschau, Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine, Überprüfung Betriebs- und Brandsicherheit, Durchführung behördlich angeordneter Ersatzvornahmen, Erlass eines Feuerstättenbescheides), die ausschließlich von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchzuführen sind.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pholidito, Adobe Stock

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