Um die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu fördern, wird in Nordrhein-Westfalen an den allgemeinbildenden Schulen herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.
Der HSU ist eine Ergänzung zum regulären Unterricht. Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen der Klassen 1–10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die freiwillige Anmeldung zum HSU erfolgt an der Pflichtschule. Der Ort für den Unterricht in Herkunftssprache weicht gegebenenfalls vom Standort der Pflichtschule ab. Die Teilnahme am Unterricht ist nach Anmeldung verpflichtend. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus.
Als Voraussetzung für die Bildung einer dauerhaften Lerngruppe ist eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern einer Herkunftssprache nötig. Diese liegt in der Primarstufe bei 15, in der Sekundarstufe I bei 18 Schülerinnen und Schülern.
Über das Angebot des HSU informieren die Schulen im Kreisgebiet die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte bei der Anmeldung an der Schule. Die Schulsekretariate sind erste Ansprechpartner für Fragen der Eltern bezüglich des HSU. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!