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Rhein-Erft-Kreis

Schulaufsicht

Das "Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis" ist zuständige Schulaufsichtsbehörde für die Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen im Rhein-Erft-Kreis.

Die Landrat und die vom Land entsendeten Schulaufsichtsbeamten bilden als Schulaufsicht eine untere staatliche Verwaltungsbehörde, die nicht Teil der Kreisverwaltung als Kommunalverwaltung ist. Vereinfacht gesprochen ist die Schulaufsicht den Lehrkräften an den Schulen vorgesetzt, die ebenfalls im Landesdienst stehen.

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Bildnachweise

  • kristian sekulic, fotolia.de

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