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Rhein-Erft-Kreis

Vertragsnaturschutz

Erfahren Sie hier, wie Landwirtschaft und Naturschutz Hand in Hand gehen können und wie Landwirte durch gezielte Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und Arten beitragen können.

Seit 2004 besteht im Rhein-Erft-Kreis für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, auf Basis der Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz und des Kreiskulturlandschaftsprogramms am Vertragsnaturschutz teilzunehmen und so einen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und zur Förderung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen im Rhein-Erft-Kreis zu leisten.

Die Ertragseinbußen durch die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Bewirtschaftung werden anteilig aus Mitteln der EU, des Landes NRW und des Rhein-Erft-Kreises ausgeglichen. In Zeiten von Unsicherheiten und Wandel kann der Vertragsnaturschutz durch Integration von Nutzung und Naturschutz auch einen Beitrag zur Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen leisten.

Im Laufe der Geschichte hat der Mensch das Gesicht der Landschaft umfassend verändert. An die Stelle der natürlichen ausgedehnten Wälder trat eine vielfältige Kulturlandschaft. Ihre Wurzeln reichen z.T. weit in die Geschichte von Ackerbau und Viehzucht zurück, womit sie nicht nur Natur-, sondern auch Kulturerbe ist. Ob Heiden, Orchideenrasen, blumenbunte Wiesen oder artenreiche Ackerfluren, ohne landwirtschaftliche Nutzung sind die bedrohten Elemente der Kulturlandschaft nicht zu erhalten.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Biol. Station Bonn/Rhein-Erft e.V.

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