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Rhein-Erft-Kreis

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein Fachplan, der Ziele und Maßnahmen festlegt, die zum Schutz, zur Pflege und zur zukünftigen Entwicklung der Landschaft notwendig sind.

Dazu gehören insbesondere die Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen mit entsprechend notwendigen Ge- und Verbotsvorschriften sowie Pflanz-, Pflege- und Biotopentwicklungsmaßnahmen für die Landschaft.

Die grundlegenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im Bundesnaturschutzgesetz aufgezeigt. Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen, dass

  • die biologische Vielfalt,
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.

Planungs- und Handlungsinstrument hierfür ist der Landschaftsplan. Als gesetzliche Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte bildet er auf örtlicher Ebene die Grundlage für Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung im baulichen Außenbereich.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Rhein-Erft-Tourismus
  • Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat

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