Was sind Biotope?
Das Wort "Biotop" stammt aus dem Griechischen und bedeutet Lebensraum. Jede Tier- und Pflanzenart benötigt einen bestimmten Lebensraum, der ihren Anforderungen an Wohnraum, Nahrung und Fortpflanzung entspricht.
Um diese Arten auch in Zukunft zu erhalten, müssen diese Lebensräume groß genug sein und vor Eingriffen geschützt werden. Deshalb werden alle Biotope ermittelt, in Karten eingezeichnet und in einer Biotopkartierung erfasst.
So können wir bestimmen, welche Biotope besonders schützenswert sind und wo noch Lebensräume geschaffen werden müssen. Das Ziel ist ein vernetztes Biotopverbundsystem, das den Bedürfnissen unserer Natur gerecht wird.
Ob naturnahe Gewässer, Quellbereiche, Auenwälder, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nasswiesen, Binnendünen, Heidelandschaften, Magerwiesen, Trockenrasen, Nass- oder Feuchtgrünland oder Streuobstbestände - §30 Bundesnaturschutzgesetz und §42 Landesnaturschutzgesetz NRW regeln den Schutz dieser Biotope.
Biotopkartierung im Rhein-Erft-Kreis
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat im Rhein-Erft-Kreis Biotopkartierungen durchgeführt und entsprechende Flächen als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen. Diese Kartierungen sollen zukünftig fortgeführt und ergänzt werden.
Die Kartierung ist aber nicht Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz der Biotope. Der gesetzliche Schutz ist immer dann gegeben, wenn die fachlichen Kriterien erfüllt sind. Die Kartierung hat rechtlich gesehen einen rein deklaratorischen Charakter und dient insbesondere der Information.
Kartiert und als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind im Rhein-Erft-Kreis bisher naturnahe Fließgewässer, Auen- und Bruchwälder, Seen, Teiche, Quellbereiche, Röhrichtflächen, Magerwiesen, Trockenrasen und Gebüsche trockenwarmer Standorte.