Als Aufgabenträger nimmt der Kreis Anregungen und Beschwerden zu allen Bahn- und Busleistungen entgegen. Nicht zuletzt sollen so die angebotenen Verkehrsdienste optimiert werden.
Mobilitätsgarantie
Nahverkehrskunden können in NRW seit dem 1. Januar 2010 die sog. "Mobilitätsgarantie NRW" in Anspruch nehmen, wenn eine Verspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle eintritt.
Fahrgäste erhalten auf Antrag die Kosten für eine Taxifahrt tagsüber (5.00 bis 20.00 Uhr) bis zu einem Höchstbetrag von 25 Euro pro Person, abends (20.00 bis 5.00 Uhr) werden sogar Taxikosten bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Person erstattet.
Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) erhalten AbonnentInnen auch tagsüber höhere Taxikosten erstattet. Näheres dazu unter den nachfolgenden Links "REVG" bzw. "VRS". Schließen sich mehrere betroffene Fahrgäste zu einer gemeinsamen Taxifahrt zusammen, so erhöht sich der Erstattungsbetrag mit jedem Fahrgast entsprechend. Nach der Fahrt muss der Taxifahrer allerdings für jeden Fahrgast eine separate Quittung ausstellen, die den Höchsterstattungsbetrag (25 oder 35 Euro, je nach Ticket) nicht übersteigen dürfen. Auf diese Weise können PendlerInnen auch längere Strecken per Taxi zurücklegen, ohne befürchten zu müssen, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.
Bei alternativer Nutzung eines Fernverkehrszuges werden Sie für die zusätzlich entstandenen Kosten ohne Begrenzung entschädigt. (Stand: 2018)
Sofern zumutbare Fahrtalternativen innerhalb von 20 Minuten existieren, müssen diese genutzt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ausgleich. Ausgenommen sind weiterhin Fälle "höherer Gewalt", z.B. Streiks, Unwetter, etc.
Nähere Informationen zur "Mobilitätsgarantie NRW" erhalten Sie unter den untenstehenden Links. Am schnellsten wird Ihr Antrag bearbeitet, wenn Sie ihn bei dem Unternehmen einreichen, das die Verspätung augenscheinlich verursacht hat. Falls Ihr Verspätungsfall weder auf die DB noch auf die REVG zurückzuführen ist, klicken Sie auf "Mobilitätsgarantie VRS".
Mobilitätsgarantien der einzelnen Verkehrsgesellschaften
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Sollten die Verkehrsunternehmen als erster Ansprechpartner für den Kunden keine zufriedenstellende Lösung bei Verspätungsfällen bieten, kann die Schlichtungsstelle Nahverkehr (Öffnet in einem neuen Tab) ein unabhängiger Vermittler sein.
Seit der Gründung der Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V. (snv) im Jahr 2007 gehören dem Verein die Verbraucherzentrale NRW und der Verband deutscher Verkehrsunternehmen sowie die Verkehrsunternehmen des Landes NRW an. Die Förderung durch das Land ist bis 2017 sichergestellt. Als Beratungsstelle schlichtet die snv bei Streitigkeiten zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen.