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Rhein-Erft-Kreis

Wohnungsbauförderung

Neben der finanziellen Förderung ist uns die kompetente und neutrale Beratung von Bauinteressenten in allen Fragen der Förderung sowie der Finanzierung eine Bauvorhabens ein wichtiges Anliegen.

Die Mittel des sozialen Wohnungsbaues werden zweckgebunden für Haushalte mit Kindern und Menschen mit Behinderungen eingesetzt, die sich ohne Hilfe von außen nur selten den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Ob der künftige Bauherr Landesmittel in Anspruch nehmen kann, ist vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder abhängig.

Zu beachten ist grundsätzlich bei allen Fördermöglichkeiten, dass in der Regel mit den Bauarbeiten nicht vor Bewilligung der Mittel begonnen werden darf. Als Baubeginn ist auch der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages zu werten.

Lassen Sie sich daher vor Baubeginn oder Abschluss von Kaufverträgen oder sonstigen rechtsverbindlichen Verträgen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme beraten. Unter den am Ende dieser Information aufgeführten Rufnummern sind die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen.

Ansprechpartner in der Verwaltung sind:

Frau Ursula Weiß
Bereich Eigenheime
Telefon: 02271/83-16343
Hinweis: Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache!

Frau Petra Halfen 
​Bereich Mietwohnungen
Telefon: 02271/83-16313
Hinweis: Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache!

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • AKhodi, fotolia.de

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