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Rhein-Erft-Kreis

Umtausch alter Führerscheine

Kreisverwaltung bittet um Beachtung der Umtauschfrist

Bis 2033 muss in Deutschland jeder „alte“ graue oder rosa Papierführerschein sowie der unbefristete Kartenführerschein in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.  

Da die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises aktuell mit Umtauschanträgen stark belastet ist, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an den geltenden Umtauschfristen zu orientieren. Für den Antrag auf Umtausch des Führerscheins ist es ausreichend, diesen erst rund drei Monate vor dem Ablauf der Umtauschfrist zu stellen.

Umtauschfrist für Papierführerscheine – nach Alter gestaffelt

Für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind, ist die Umtauschfrist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt:

Geburtsjahr Umtausch bis
1953-1958 19.01.2022  
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
vor 1953 19.01.2033

Umtauschfrist für Kartenführerscheine – nach Ausstellungsdatum gestaffelt

Die Umtauschfrist für Führerscheine die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist wie folgt:

Ausstellungsdatum Umtausch bis
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

Wer vor 1953 geboren ist, braucht, unabhängig vom Führerschein, erst zum 19.01.2033 umtauschen.

Für den Führerscheinumtausch ist neben dem Antrag die Vorlage des Personalausweises, eines biometrischen Passbildes sowie der aktuelle Führerschein erforderlich.

Die Gebühren für den Führerscheinumtausch belaufen sich derzeit auf 24,30 Euro. Hinzu kommt ein Betrag von 1,00 Euro für die Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister.

Wird der neue Kartenführerschein dem Antragsteller unmittelbar zugesandt, fallen zusätzliche Gebühren für den Direktversand (5,09 Euro) und die vorläufige Fahrerlaubnis (10,00 Euro) an.

Da der Rhein-Erft-Kreis mit den kreisangehörigen Kommunen kooperiert, können die entsprechenden Umtauschanträge auch bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes gestellt werden. Durch diese Verfahrensweise des Rhein-Erft-Kreises benötigt der Kunde nur eine Vorsprache bei seiner Stadtverwaltung und erspart sich die zweimalige persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle.

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Bildnachweise

  • Stockfotos-MG, Adobe Stock

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