Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Zukunft der Gesundheitsversorgung im Rhein-Erft-Kreis

Kommunale Gesundheitskonferenz beschließt Empfehlungen zur Krankenhausplanung

Pressemitteilung vom 15.06.2023

Am gestrigen Mittwoch trafen sich die Kommunale Gesundheitskonferenz und der Gesundheitsausschuss des Kreistags im Kreishaus, um detaillierte Empfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung im Rhein-Erft-Kreis zu verabschieden.

Im Krankenhausplan erhalten die Krankenhäuser durch das Land Nordrhein-Westfalen ihre Versorgungsaufträge, die Grundlage für den Betrieb aller Fachabteilungen einer Klinik sind. Für jeden Fachbereich gibt es einen eigenen Versorgungsauftrag. Das Land hatte Mitte 2022 einen neuen Planungsprozess gestartet, der vermutlich erst Ende 2024 abgeschlossen sein wird.

Je nach Abteilung werden die Versorgungsaufträge in verschiedenen Regionen geplant. Je spezialisierter die Abteilung ist, desto größer ist auch das Einzugsgebiet.

Die kleinste Planungsebene sind die Kreise, dann folgen die Versorgungsgebiete, anschließend die Regierungsbezirke und als oberste Ebene die landesweiten Spezialkliniken.

Der Rhein-Erft-Kreis ist im Versorgungsgebiet 5 mit der Stadt Köln, der Stadt Leverkusen sowie dem Oberbergischen und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis zusammengefasst.

"Unsere Krankenhäuser decken viele Schwerpunkte ab und sind für die Menschen im Kreis da. Das muss auch in Zukunft so bleiben und ich bin zuversichtlich, dass das Land diesen Bedarf erkennt."
Landrat Frank Rock

Die Stellungnahmen von Kommunaler Gesundheitskonferenz und Gesundheitsausschuss berücksichtigen die speziellen Bedingungen im Rhein-Erft-Kreis, darunter insbesondere den erwarteten Bevölkerungszuwachs oder die Versorgung einer alternden Bevölkerung.

Mit den Empfehlungen nehmen beide Gremien Stellung zum Verhandlungsergebnis von Krankenhäusern und Krankenkassen zur künftigen Versorgung im Kreisgebiet. Beide waren von der Landesregierung aufgerufen worden, sich im vergangenen halben Jahr über die künftigen Versorgungsschwerpunkte der Kliniken auszutauschen. Mit der Stellungnahme liegt nun eine Bewertung dieses Verhandlungsergebnisses aus der Region vor, die der Bezirksregierung zur weiteren Planung zur Verfügung gestellt wird.

Das federführende Landesgesundheitsministerium wird nun die kommunalen Stellungnahmen zu allen Verhandlungsergebnissen von Krankenhäusern und Krankenkassen auswerten und in einem Entwurf der Krankenhausplanung zusammenfassen. Dieser Entwurf wird im Rahmen einer formellen Anhörung vermutlich im zweiten Halbjahr 2023 zur Beratung an die Kreise übersandt, wobei die finale Entscheidung über die Erteilung und dem Umfang eines Versorgungsauftrages alleine beim Ministerium liegt.

Zu den Kernpunkten der Empfehlungen zählen:

  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt, grundsätzlich den Bevölkerungszuwachs im Rhein-Erft-Kreis aufgrund von Zuzug oder höheren Geburtenraten bei der Zuweisung von Fachbereichen und Fallzahlen zu beachten (z.B. Ausweisung von Neubaugebieten in den Kommunen).
  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt dringend die Einrichtung einer Fachabteilung der Kinder- und Jugendmedizin mit Blick auf den Bevölkerungszuwachs in der Altersgruppe, die langen Anfahrtswege der Rettungsmittel und die Anfahrtswege für die Familien.
  • Das positive Zwischenvotum der Bezirksregierung zur Ansiedlung einer Abteilung wird daher wohlwollend zur Kenntnis genommen.
  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt, den demographischen Zuwachs einer alternden Gesellschaft zu berücksichtigen.
  • Für die Planung der interventionellen Kardiologie empfiehlt die Kommunale Gesundheitskonferenz, eine ausreichende Fallzahl mit Blick auf die Wohnortnähe und die Demographie vorzusehen. Insbesondere die interventionelle Kardiologie hat Auswirkungen auf die qualitätsgesicherte Notfallversorgung. Damit hat diese Planung auch direkte Auswirkungen auf die Rettungsbedarfsplanung des Kreises. Für den Rhein-Erft-Kreis als Flächenkreis ist eine flächendeckende Versorgung im Akutfall von sehr hoher Bedeutung. 
  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt, auch für das Krankenhaus in Bedburg die Leistungsgruppen für die Endoprothetik Hüfte und Knie (künstliche Gelenke) auszuweisen. Neben der Allgemeinchirurgie ist die Endoprothetik der qualitative Schwerpunkt der Versorgung des Hauses, das den nördlichsten Teil des Kreises versorgt. 
  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt mit Blick auf alle viszeral-chirurgischen Operationen (Baucheingriffe) die Planung von mehreren Leistungsgruppen wohnortnah an mehreren Standorten im Kreis. 
  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz empfiehlt, für das Krankenhaus in Frechen die Leistungsgruppe für die Senologie (Brustheilkunde) auszuweisen. Die Fachabteilung hat eine enge Kooperation mit der Fachabteilung im St. Elisabeth-Krankenhaus in Köln. Der Wegfall des Versorgungsschwerpunktes gefährdet die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Im Flächenkreis braucht es zentral eine gynäkologische Abteilung, die alle Bereiche der Gynäkologie zukünftig fachlich vorhält.

Statement Landrat Frank Rock:

„Die erstklassige und wohnortnahe Versorgung der Menschen im Kreis muss auch im neuen Krankenhausplan erhalten bleiben. Deshalb bin ich froh, dass die Kommunale Gesundheitskonferenz und der Gesundheitsausschuss einstimmig unsere Stellungnahme zur Krankenhausplanung abgegeben haben. Sie ist ein klares Zeichen ans Land, dass wir die Ausweisung einer auch in Krisenzeiten leitungsfähigen und zukunftsorientierten Krankenhauslandschaft im Rhein-Erft-Kreis erwarten. Unsere Krankenhäuser decken viele Schwerpunkte ab und sind für die Menschen im Kreis da. Das muss auch in Zukunft so bleiben und ich bin zuversichtlich, dass das Land diesen Bedarf erkennt.“

Statement Gesundheitsdezernent Simon Schall:

„Die Einwohnerdaten der Kommunen zeigen uns, dass wir an der Grenze zur halben Million kratzen. Diesem Wachstum müssen die Krankenhausplaner in der Landesverwaltung Rechnung tragen. Und die Zwischenmeldung der Bezirksregierung, dass der Antrag auf erstmalige Ansiedlung einer Kinder- und Jugendklinik in Brühl unterstützt wird, ist in dieser Hinsicht ein ermutigendes Zeichen.

Gleichzeitig müssen wir uns darauf einstellen, dass die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen und die im Raum stehenden bundesweiten Reformen insbesondere die besonders spezialisierten Abteilungen in naher Zukunft an weniger Standorten zusammenführen werden. Dieser Konzentrationsprozess darf jedoch nicht einseitig zulasten der Kreise gehen. Nicht nur in den Großstädten, auch in unseren Krankenhäusern gibt es hoch professionelle Fachabteilungen, die nicht alltägliche Eingriffe mit sehr guter Qualität vornehmen können.“

Hintergrundinformationen zur Kommunalen Gesundheitskonferenz:

Die Kommunale Gesundheitskonferenz im Rhein-Erft-Kreis besteht seit 2008 und ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich. Ihre Einberufung ist in § 24 des ÖGDG NRW geregelt. Die Mitglieder repräsentieren Gesundheitseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz sowie den für Gesundheit zuständigen Ausschuss. Das Hauptziel der Konferenz besteht darin, die Koordination und Abstimmung im Gesundheits- und Sozialwesen zu verbessern. Sie unterstützt den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Familie mit Fachexpertise und wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Der Vorsitz der Konferenz liegt beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, während die Geschäftsführung im Gesundheitsamt des Kreises angesiedelt ist.

Fachliche Auskunft

Dezernat II

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Rhein-Erft-Kreis via Canva.com

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung