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Rhein-Erft-Kreis

Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen vorübergehend untersagt

Untere Wasserbehörde ergreift Schutzmaßnahmen für bedrohte
Fauna und Flora

Trockengelaufender Rothbach in Erftstadt

Pressemitteilung vom 18.07.2023

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit hat der Rhein-Erft-Kreis Maßnahmen ergriffen, um die bedrohte Fauna und Flora zu schützen: Ab sofort ist die Wasserentnahme aus den Fließgewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Diese Entscheidung wurde aufgrund der bereits bedenklich abgesunkenen Pegelstände in den Wasserläufen getroffen, um eine weitere Beeinträchtigung der Gewässer zu verhindern und die Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Die Untersagung der Wasserentnahme gilt für alle Bäche und Gräben im Rhein-Erft-Kreis, mit Ausnahme des Rheins und der Erft sowie der von ihnen abzweigenden und wiedereinleitenden Gewässer. Durch diese Maßnahme wird der Anlieger- und Allgemeingebrauch, der die Wasserentnahme an Gewässern regelt, vorübergehend eingeschränkt.

Die anhaltende Hitzewelle und Trockenheit haben zu einer starken Erhitzung des noch vorhandenen Wassers in den Gewässern geführt. Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt im Wasser kontinuierlich, was für Fische und andere Wasserbewohner eine lebensbedrohliche Situation darstellt. Jede weitere Wasserentnahme, selbst in geringen Mengen, würde diese bereits kritische Lage in den Lebensräumen weiter verschärfen.

Inhaber gültiger Genehmigungen zur Wasserentnahme werden nun verstärkt dazu aufgefordert, die Entnahmebedingungen strikt einzuhalten um den Wasserstand nicht weiter abzusenken. Die Untere Wasserbehörde des Kreises kann rechtswidrige Wasserentnahmen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.

Der Rhein-Erft-Kreis bittet die Bevölkerung um Verständnis und Unterstützung bei dieser vorübergehenden Einschränkung. Die Maßnahme dient dem Schutz unserer wertvollen natürlichen Ressourcen und dem Erhalt unserer einzigartigen Tier- und Pflanzenwelt. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass die Gesundheit unserer Gewässer langfristig erhalten bleibt.

Fachliche Auskunft

Technischer Umweltschutz Wasser, 70/2

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Rhein-Erft-Kreis

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