Inhalt anspringen

Rhein-Erft-Kreis

Landrat Rock zum Nachtragshaushalt 2024

„Wenn die Landschaftsumlage niedriger ausfällt, befürworte ich eine weitere Entlastung der Kommunen“

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2023

Landrat Frank Rock erfüllt mit einem zweiten Vorstoß sein Versprechen, weitere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der Städte umzusetzen. Diese könnte durch eine Senkung der Landschaftsumlage, die der Rhein-Erft-Kreis an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) zahlt, möglich gemacht werden. Derzeit mehren sich die Signale des LVR, welcher Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, der Psychiatrie und der Kultur wahrnimmt, dass dieser die Höhe der Landschaftsumlage verringern könnte. Für den Rhein-Erft-Kreis könnte dies mitunter eine nicht unerhebliche Entlastung des Haushaltes bedeuten.

„Ich habe bei den Haushaltsberatungen am Anfang des Jahres das Versprechen abgegeben, die Städte da finanziell zu entlasten, wo es möglich und sinnvoll ist. Nach meinem ersten Vorstoß, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 einzubringen, gebe ich jetzt den zweiten Impuls: Wenn der Landschaftsverband seine Umlage für 2024 tatsächlich verringert, werde ich dem Kreistag empfehlen, die Entlastung vollständig an die Städte weiterzugeben“, so Landrat Frank Rock.

Die Landschaftsumlage stellt mit 142,5 Mio. EUR in 2023 und geplanten 160,7 Mio. EUR in 2024 die größte Aufwandsposition im Kreishaushalt dar. Ob und inwieweit der Landschaftsverband eine Senkung durchführt, ist durch diesen noch nicht final entschieden, sodass die Höhe der durch Landrat Frank Rock beabsichtigten Entlastung derzeit nicht seriös eingeschätzt werden kann.

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • AKhodi, fotolia.de

Datenschutzeinstellungen

Wir verwenden ausschließlich funktionale Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzungserfahrung zu bieten. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung