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Rhein-Erft-Kreis

Schutz des Boisdorfer Sees: Wiederherstellung der Ruhezone durch Sperrung der Dammkrone

Der westliche Uferbereich wird durch Sperrmaßnahmen ab sofort vor dem Betreten geschützt.

Boisdorfer See: Wiederherstellung der Ruhezone durch Sperrung der Dammkrone

Pressemitteilung vom 29.04. 2024

Der Erftverband, die Kolpingstadt Kerpen und die Kreisverwaltung informieren darüber, dass der westliche Uferbereich des Boisdorfer Sees durch Sperrmaßnahmen ab sofort vor dem Betreten geschützt wird.

Das Naturschutzgebiet "Boisdorfer See und Fürstenberggraben" ist ein ökologisch hochwertiger Standort mit vielfältigen Vegetationsstrukturen und einer großen Bedeutung als Lebensraum für wildlebende Tiere und Pflanzen, insbesondere für gefährdete Arten. Die Erhaltung dieses Gebiets als Rückzugs- und Ruhezone sowie Bruthabitat für die dort lebenden Wasservögel ist essentiell.

Vielen Besucherinnen und Besuchern des Naturschutzgebiets ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass es sich bei der Schneise im westlichen Uferbereich nicht um einen Weg, sondern um einen Damm handelt. Der Damm muss als technisches Bauwerk regelmäßig unterhalten werden, um seiner Funktion im Hochwasserfall gerecht werden zu können. Die Unterhaltung der Dammkrone hat jedoch zu einer breiten, vegetationsfreien Schneise geführt, welche seit einiger Zeit als Weg verwendet wird. Die Zweckmäßigkeit dieses Gebiets als ruhiggelegene Schutzzone für die dort lebenden Tierarten wird dadurch stark beeinträchtigt. Innerhalb der nächsten Wochen werden daher die entstandenen Freiflächen auf der Dammkrone mit Gehölzmaterialien aufgeschüttet, damit dieser Bereich nicht mehr betreten wird.

Gemäß dem Konzept "Naherholungsgebiet Marienfeld" ist am Boisdorfer See eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung vorgesehen, wobei der westliche Teil des Seeufers der Nutzung durch Erholungssuchende nicht zur Verfügung steht, um für die Vogelwelt einen ungestörten Rückzugsraum zu erhalten. Im gesamten Naturschutzgebiet sind unerlaubte Freizeitnutzungen, wie Baden, Bootsfahren und Grillen gemäß den Verbotsfestsetzungen des Landschaftsplanes untersagt.

Große andere Bereiche des Naturschutzgebiets sind als offizielle Wege weiterhin als Wander- oder Spazierweg nutzbar.

In dieser Wanderkarte sind die nutzbaren Wege dargestellt:  https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_4262_1.PDF?1349956300 (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Kolpingstadt Kerpen, der Erftverband und die Kreisverwaltung appellieren an alle Besucherinnen und Besucher, die Natur- und Umweltschutzbestimmungen zu respektieren und einzuhalten, um die Schönheit und Vielfalt des Gebiets langfristig zu erhalten.

 

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

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