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Rhein-Erft-Kreis

Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis

Stand der Bearbeitung des Solarförderprogramms

Pressemitteilung vom 09. Februar 2024

Seit Beginn des kreiseigenen Förderprogramms „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis“ am 22.11.2023 verzeichnet der Rhein-Erft-Kreis eine rege und erfreulich hohe Antragstellung der Bürgerinnen und Bürger. Bis zum 31.01.2024, also gut zwei Monate nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie und der Freischaltung der Anträge im Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises, wurden über 750 Anträge registriert. Aktuell sind bereits über 53 Prozent der Anträge bearbeitet worden und über 380.000 EUR an Fördermitteln durch Zuwendungsbescheide bewilligt worden.

 „Ich freue mich, dass das Förderprogramm so gut angenommen wird“, so Landrat Frank Rock. „Die Bürgerinnen und Bürger leisten damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung und zur Effizienzsteigerung an ihren Immobilien. Es ist auch ein weiterer Schritt zur Klimaneutralität.“

Antragstellung

Die Anträge können digital oder postalisch beim Rhein-Erft-Kreis gestellt werden. Der REK macht darauf aufmerksam, dass eine digitale Antragstellung über das Bürgerportal eine wesentlich verkürzte Bearbeitungszeit beinhaltet.

Informationen zum Förderprogramm, die Förderrichtlinie und den Link zum Förderantrag finden man auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises:

 https://www.rhein-erft-kreis.de/infrastruktur/energieoffensive.php (Öffnet in einem neuen Tab)

Vor der Antragstellung können sich interessierte Bürger bei Fragen zur Förderrichtlinie und Antragsstellung im Energie-Kompetenz-Zentrum Rhein-Erft-Kreis GmbH (EkoZet) telefonisch unter 02273-95360417 beraten lassen. Oder per Mail: beratungekozet-rekde 

Nach Einreichen des Antrages kann man sich an die Mitarbeiter des Rhein-Erft-Kreises wenden. E-Mail: Solaroffensiverhein-erft-kreisde. Anschrift: REK, Willy-Brandt-Platz 1, Amt für Kreisentwicklung, Ökologie und Klimafolgenanpassung, 50126 Bergheim.

Der Rhein-Erft-Kreis bittet auf Sachstandsanfragen möglichst zu verzichten, damit für alle Antragsteller eine zeitnahe Bearbeitung in Aussicht gestellt werden kann.  

 

 

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Rhein-Erft-Kreis entscheidet als Bewilligungsbehörde im Rahmen der dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wallboxen und solarthermische Anlagen dürfen, um förderfähig zu sein, in keinem Fall vor Antragstellung gekauft, bestellt, beauftragt, installiert oder in Betrieb genommen worden sein. Deshalb darf das Rechnungsdatum nicht vor dem Tag der Antragstellung liegen. Anlagen, die vor dem 22.11.2023 gekauft, bestellt, beauftragt, installiert oder in Betrieb genommen wurden, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

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