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Rhein-Erft-Kreis

Nachtragshaushalt 2024

Landrat Rock setzt Entlastungsversprechen für Kommunen im Rhein-Erft-Kreis um

Pressemitteilung vom 20.10.2023

Landrat Frank Rock legt den kreisangehörigen Kommunen einen Vorschlag zur Anpassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024 vor. Mit diesem Schritt löst er das Versprechen ein, das er den Kommunen mit der Einbringung des aktuellen Haushalts gegeben hat, ihnen finanzielle Entlastung in der aktuellen wirtschaftlich anspruchsvollen Zeit zu bieten. Der bestehende Doppelhaushalt wurde unter Berücksichtigung von damals nicht einschätzbaren gesamtwirtschaftlichen Risiken, wie dem Ukraine-Krieg, der Inflation und der Energiekrise, erstellt. Erfreulicherweise sind diese Risiken nicht in dem zu befürchtenden Maße eingetreten und auch das Jahr 2022 konnte mit einem deutlich besseren Ergebnis abgeschlossen werden als ursprünglich angenommen.

Nach Beratungen mit Kreiskämmerer Martin Gawrisch schlägt Landrat Rock vor, die aktuellen Orientierungsdaten des Kommunalministeriums von September 2023 für die Finanzplanung zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Entnahme von zusätzlichen 20,2 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage für 2024, welche dann zur Entlastung der Städte eingesetzt wird Der Kreis geht damit massiv an seine Finanzreserven und plant rund 40% seiner Rücklagen innerhalb eines Jahres aufzulösen. Bei einer solchen Entnahme verbleiben für die Haushaltsberatungen der Jahre 2025 und 2026 noch etwa 80,9 Millionen Euro in den Rücklagen des Kreises.

Neun der zehn Städte im Kreis könnten durch die vorgeschlagene weitere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage deutlich entlastet werden. Einzig die Stadt Wesseling müsste aufgrund ihrer verbesserten Finanzlage mit einer Mehrbelastung rechnen. Die konkreten Auswirkungen des Nachtragshaushaltes auf die einzelnen Kommunen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Das Ziel des Landrates ist es, die Kreisumlage für die Kommunen in den kommenden Jahren möglichst konstant und linear zu halten. Die Haushaltsplanberatungen für die Folgejahre werden im September 2024 beginnen.

Aktuell findet eine Konsensbildung mit den Kommunen über das Verfahren statt, nachfolgend soll der Vorschlag dem Kreistag, dessen Zustimmung es hierbei bedarf, im Dezember vorgelegt werden.

Stadt

Kreisumlage 2024 geplant
(lt. HH 23/24 32,7%)

Kreisumlage 2024 angepasst
(30,5 %)

Differenz KU zur Planung 2024

Bedburg

12.174.911

11.702.870

-472.041

Bergheim

41.845.419

37.389.562

-4.455.857

Brühl

26.422.893

23.824.504

-2.598.389

Elsdorf

11.751.525

10.870.845

-880.681

Erftstadt

25.693.294

23.238.675

-2.454.619

Frechen

43.202.747

29.864.070

-13.338.677

Hürth

38.588.082

35.588.579

-2.999.503

Kerpen

41.962.747

38.791.588

-3.171.159

Pulheim

28.516.344

26.974.580

-1.541.764

Wesseling

23.535.171

35.431.725

11.896.554

Kreis

293.693.134

273.676.999

-20.016.135


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