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Rhein-Erft-Kreis

Hürth-Gleuel: Gefahren durch Wurzelschäden auf der Bachemer Straße müssen abgesichert werden

Wurzeln der vorhandenen Baumallee haben zu starken Hebungen im Randbereich der Fahrbahn geführt

In Hürth-Gleuel müssen an der K 25, Bachemer Straße, vom Kreisverkehrsplatz Friedensstraße bis zur Einmündung des Grenzweges Fahrbahnschäden abgesichert werden. Die Wurzeln der vorhandenen Baumallee haben zu starken Hebungen im Randbereich der Fahrbahn geführt. 

Derzeit können die Mängel in den Fahrradwegen in Verbindung mit der Fahrradschutzstreifenführung potenziell zu gefährlichen Situationen für Radfahrende führen. Für die neu herzustellende Markierung muss daher in Streckenabschnitten der Schutzstreifen entfernt werden, um zur Gefahrenabwehr die Schadstellen durch Markierungen und das Aufstellen von festen Warnschraffen absichern zu können.

Um der Situation nach Entfernung des Schutzstreifens Rechnung zu tragen, wird von der Stadt Hürth vorübergehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, um die Sicherheit für den Radverkehr auch ohne Schutzstreifen zu erhöhen.

Die Stadt Hürth als Unterhaltungspflichtige der Straßenbäume und der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger erarbeiten eine planerische Lösung, die den Alleencharakter der Straße durch einen Austausch der Bäume dauerhaft erhält und den Bedürfnissen aller Verkehrsarten gerecht wird. 

Die Arbeiten werden voraussichtlich ab der kommenden Woche unter fließendem Verkehr durchgeführt.

Presseauskunft

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

Fachliche Auskunft

Amt für Straßenbau und Verkehr, 66

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