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Rhein-Erft-Kreis

Nachhaltiger Impuls fürs Eigenheim

Rhein-Erft-Kreis fördert mit 2 Millionen Euro Solaranlagen und 
Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden ab dem 22.11.2023



Pressemitteilung vom 10.11.2023

Mit einem Fördervolumen von bis zu 2 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 startet der Rhein-Erft-Kreis ab dem 22.11.2023 ein Programm zur Förderung Solaranlagen und Ladeinfrastruktur an privaten Gebäuden. Ziel dieses Programms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis den Zugang zu nachhaltigen Energiequellen und umweltfreundlicher Mobilität zu erleichtern und somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das Förderprogramm umfasst die Unterstützung für die Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wallboxen für Elektroautos, solarthermischen Anlagen sowie Balkonkraftwerken. Zielgruppen sind private Haushalte, Wohneigentümergemeinschaften und Immobilieneigentümer, die in die Zukunft investieren und gleichzeitig das Klima schützen wollen.

Landrat Frank Rock betont die Bedeutung des neuen Förderprogramms: "Mit unserer Förderinitiative setzen wir im Rhein-Erft-Kreis einen Akzent in Richtung nachhaltiger Energieversorgung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur den Zugang zu sauberer Energie zu erleichtern, sondern auch aktiv die Energiewende in unserer Region mitzugestalten. Jeder geförderte Balkon, jede installierte Wallbox und jede in Betrieb genommene Solaranlage ist ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigeren Zukunft. Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Erft-Kreises ein, Teil dieser spannenden Entwicklung zu sein und gemeinsam die Weichen für eine umweltfreundliche Zukunft zu stellen."

Uwe Zaar, Umweltdezernent des Rhein-Erft-Kreises und Geschäftsführer des Energie-Kompetenz-Zentrum des Rhein-Erft-Kreises GmbH (EkoZet), zur Implementierung des Förderprogramms:

"Bei der Entwicklung dieses Programms lag unser Fokus darauf, den Prozess der Antragstellung so effizient und verständlich wie möglich zu gestalten. Mein Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist, diese Gelegenheit zu nutzen, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Wir sind bereit zu unterstützen und gemeinsam eine nachhaltige Energiezukunft im Rhein-Erft-Kreis zu realisieren.“

Vielfältige Fördermöglichkeiten für private Eigentümer

Die Fördersummen variieren je nach Art der Anlage und Vorhaben. Für eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp werden beispielsweise 1.000 EUR gewährt. Für Batteriespeicher, die eine vorhandene oder neue PV-Anlage ergänzen, sind 500 EUR vorgesehen. Solarthermieanlagen werden ebenfalls mit 500 EUR gefördert. Die Installation einer Wallbox für Elektroautos wird mit 200 EUR unterstützt und für Balkonkraftwerke mit mindestens 150 VA stehen bis zu 200 EUR zur Verfügung. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller liegt insgesamt bei 1.500 EUR, was die Umsetzung mehrerer Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ermöglicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die von diesem Förderprogramm profitieren möchten, können ihre Anträge möglichst einfach online oder postalisch einreichen. Zu beachten gilt jedoch, ein Maßnahmenbeginn vor der Antragstellung ist ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn gilt dabei die Beauftragung, ein Angebot kann aber schon eingeholt werden. Der Antrag kann über die eigene Webseite des Programms, www.energieoffensive-rek.de gestellt werden. Auf diese Plattform stehen nicht nur Funktionen für die digitale Antragstellung und das Hochladen von Verwendungsnachweisen bereit, sondern auch umfassende Informationen. Diese beinhalten eine detaillierte Darstellung der Förderbedingungen, eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen sowie eine klare Anleitung zum gesamten Prozess der Antragsstellung. Die Homepage steht ab dem 18.11.2023 zur Verfügung, eine Antragstellung ist ab dem 22.11.2023 um 08:00 Uhr möglich.

Nach der Antragstellung erhalten die Antragsteller eine automatisierte Eingangsbestätigung. Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht, wird ein Zuwendungsbescheid erstellt. Eine Vergabe des Auftrags vor dem Zuwendungsbescheid ist möglich, jedoch auf eigenes Risiko. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage der erforderlichen Dokumente.

Für Balkonkraftwerke gilt eine spezielle Regelung: Anders als bei anderen Anlagen wird der Nachweis hier direkt mit dem Antrag erbracht. Interessenten können nach dem Inkrafttreten der Richtlinie ein Balkonkraftwerk erwerben und in Betrieb nehmen. Anschließend sind mit dem Antrag die Rechnung, Fotos der installierten Anlage am Gebäude und das Marktstammdatenregistereintrag über die Webseite des Förderprogramms hochzuladen. Diese vereinfachte Vorgehensweise beschleunigt die Umsetzung und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken.

Umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote durch das EkoZet

Für alle Fragen rund um die Förderrichtlinie und den Antragsprozess sowie individueller PV-Beratung steht das EkoZet als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das Team des EkoZet bietet nicht nur individuelle Beratungen an, sondern unterstützt auch bei der Klärung spezifischer Anliegen zur Antragsstellung und zu den Förderbedingungen. Interessierte können sich telefonisch oder per E-Mail an das EkoZet wenden, um detaillierte Auskünfte zu erhalten und sich über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Das EkoZet ist unter der Telefonnummer 02273-953604-17 oder per E-Mail an beratungekozet-rekde zu erreichen, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren oder spezifische Fragen zu klären. Telefonisch erreichbar ist das EkoZet montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich montags und mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 19 Uhr. Freitags ist das Zentrum von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

Nach Einreichung eines Antrags steht das Team des Rhein-Erft-Kreises für Rückfragen zur Verfügung. Bei Unsicherheiten oder Informationsbedarf können Antragsteller das Team unter der Telefonnummer 02271-83-16148 oder per E-Mail an solaroffensiverhein-erft-kreisde kontaktieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass zu Beginn des Förderprogramms aufgrund hoher Nachfrage längere Bearbeitungszeiten entstehen können. Um einen effizienten und schnellen Service zu gewährleisten, wird darum gebeten, von allgemeinen Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Dies ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rhein-Erft-Kreises, sich auf die zügige und wirksame Bearbeitung aller Anträge zu konzentrieren, um den Bürgern einen bestmöglichen Service zu bieten.

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

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Bildnachweise

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