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Rhein-Erft-Kreis

Fahrzeugzulassung digital per Knopfdruck

Rhein-Erft-Kreis startet den rund-um-die-Uhr Zulassungsprozess

Vertreter der Fachbereiche „Verkehrsunfallprävention und Opferschutz“ sowie „Kriminalprävention und Opferschutz“ der Polizei schulten gemeinsam mit Land-rat Frank Rock Multiplikatoren verschiedener Seniorenvertretungen.

Pressemitteilung vom 01.09.2023

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Rhein-Erft-Kreis von der digitalen und zeitsparenden Möglichkeit der Online-Fahrzeugzulassung profitieren. Mit der Einführung des i-Kfz Verfahrens ermöglicht die Kreisverwaltung unter anderem das An-, Ab- und Ummelden von Fahrzeugen bequem von zuhause oder dem Büro aus.

„In einer Zeit, in der die Digitalisierung unseren Lebensrhythmus bestimmt, begegnen wir in der Kreisverwaltung dem digitalen Wandel aktiv und zukunftsorientiert. Der Weg zur Zulassungsstelle und das persönliche Abholen von Fahrzeugpapieren gehören nun der Vergangenheit an. Dank des engagierten Einsatzes meiner Verwaltung können wir den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Erft-Kreises ab heute diese komfortable und moderne Lösung anbieten.", betont Landrat Frank Rock.

Das steckt hinter i-Kfz

Mit dem heutigen Tag tritt die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, wodurch das i-Kfz Verfahren in seiner vierten Stufe vollständig automatisiert und vereinfacht zur Verfügung steht. Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) initiierte Projekt i-Kfz hat das Ziel, das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland schrittweise zu digitalisieren.

Ein Highlight ist die sofortige Inbetriebsetzung: Nach erfolgreicher Online-Zulassung kann das Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden.

So funktioniert’s

Das i-Kfz-Verfahren kann über das Bürgerportal auf der Webseite des Rhein-Erft-Kreises unter www.rhein-erft-kreis.de aufgerufen werden. Neben Privatpersonen steht diese Option auch juristischen Personen wie Autohäusern oder Flottenbetreibern zur Verfügung. Für die Online-Abwicklung können sich diese über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) anmelden.

Beispiel einer digitalen Neuwagen-Anmeldung:

Für die Anmeldung wird ein Zulassungsdokument Teil II mit Sicherheitscode, eine gültige eVB-Nummer und die hinterlegte Bankverbindung für die Kfz-Steuer benötigt. Wenn es sich nicht um einen Neuwagen handelt, ist zudem eine aktuelle Hauptuntersuchung erforderlich. Natürliche Personen identifizieren sich über gängige Ausweisdokumente (Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion) mit der "AusweisApp2", während juristische Personen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat verwenden. Im Anmeldeprozess werden alle relevanten Daten ins i-Kfz-Portal eingegeben, validiert und die Gebühr online beglichen. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein vorläufiger Zulassungsnachweis digital bereitgestellt. Dieser muss ausgedruckt, sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, um sofort loszufahren. Vollständige Dokumente und Plaketten werden später postalisch zugestellt.

Neben der Neuwagen-Anmeldung bietet das digitale System eine Vielzahl weiterer Anwendungsmöglichkeiten, darunter die Ummeldung von Fahrzeugen, den Halterwechsel, die Wiederzulassung, Fahrzeugabmeldungen, die Änderung der Anschrift und die Beantragung von Saisonkennzeichen.

Gebührenanpassungen durch i-Kfz 

Aufgrund der Umstellung auf i-Kfz wird es nachfolgend zu Gebührenanpassungen kommen. Für viele Geschäftsvorfälle, die über i-Kfz Stufe 4 internetbasiert abgewickelt werden, sinken die Gebührensätze. Für andere Angelegenheiten, die vor Ort geregelt werden müssen, steigen sie. Diese Änderungen sind deutschlandweit einheitlich über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt.

Beachten Sie, dass das Verfahren heute erstmalig eingeführt wurde. Sollten anfängliche Unklarheiten oder Probleme auftreten, bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Unsere Kreisverwaltung steht Ihnen bei Fragen und Anliegen stets unterstützend zur Seite.

Fachliche Auskunft

Straßenverkehrsamt, 36
(Call-Center erreichbar: Mo-Fr 07:30-18:00 Uhr)

Auskunft Presseanfragen

Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 01/2

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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