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Hilfe für ungedeckte Heimkosten/Pflegewohngeld

Für Pflegeheimkosten, die nicht durch Einkommen z.B. Renten und Vermögen gedeckt werden kann, kann die Gewährung von Sozialhilfe in einer Einrichtung beantragt werden.
Des Weiteren können Pflegeheime in NRW für einen Teil der Heimkosten- die Investitionskosten- einen Zuschuss beim Rhein-Erft-Kreis beantragen. Dieser Zuschuss heißt Pflegewohngeld.
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