Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einer CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) soll zugelassen werden.
Ein fabrikneues Fahrzeug mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung Teil II oder einer CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung) soll zugelassen werden.