Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigem Kennzeichen
Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen waren, müssen bei Umzug oder Verkauf in den Rhein-Erft-Kreis umgeschrieben werden.
Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen waren, müssen bei Umzug oder Verkauf in den Rhein-Erft-Kreis umgeschrieben werden.