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Rhein-Erft-Kreis

Neue Kennzeichen wegen Verlust/auf Wunsch

Gehen Kennzeichenschilder verloren oder werden gestohlen, ist eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Die bisherige Kennzeichenkombination kann nicht beibehalten werden und wird für einige Jahre gesperrt.

Eine andere Kennzeichenkombination kann zudem auch auf Wunsch des Fahrzeughalters zugeteilt werden.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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