Neue Kennzeichen wegen Verlust/auf Wunsch
Gehen Kennzeichenschilder verloren oder werden gestohlen, ist eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich. Die bisherige Kennzeichenkombination kann nicht beibehalten werden und wird für einige Jahre gesperrt.
Eine andere Kennzeichenkombination kann zudem auch auf Wunsch des Fahrzeughalters zugeteilt werden.