Halterauskunft
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rhein-Erft-Kreis berechtigten Personen Auskünfte zu Fahrzeughaltern oder den Fahrzeugstatus geben.