E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Ein E-Kennzeichen erhalten auf Antrag Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellen-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride, wenn sie im Elektrobetrieb mindestens 30 km (ab dem Jahr 2018 = 40 km) zurücklegen können oder maximal 50 g/km CO2 ausstoßen. E-Kennzeichen gelten nur für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, sowie Fahrzeuge der Klasse N2, soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen, L3e, L4e, L5e und L7e.