Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet
Bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist neben der Anmeldung des Wohnsitzes beim städtischen Einwohnermeldeamt auch die Änderung des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.
Dies ist für Privatpersonen (natürliche Personen) - bis auf die Städte Bergheim und Hürth - bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen möglich.
Alle anderen (Stadt Bergheim, Stadt Hürth, GmbH, Einzelgewerbe, Vereine usw.) müssen die Anschriftenänderung in der Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises durchführen.