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Rhein-Erft-Kreis

Fahrzeugschein ändern - Umzug im Kreisgebiet

Bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist neben der Anmeldung des Wohnsitzes beim städtischen Einwohnermeldeamt auch die Änderung des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.

Dies ist für Privatpersonen (natürliche Personen) - bis auf die Städte Bergheim und Hürth - bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen möglich.

Alle anderen (Stadt Bergheim, Stadt Hürth, GmbH, Einzelgewerbe, Vereine usw.) müssen die Anschriftenänderung in der Zulassungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises durchführen.

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Weitere Informationen sowie Online-Anträge finden Sie in unserem zentralen Bürgerportal.

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