Gemeinschaftslizenz
Lizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht bzw. über 2,5 t Gesamtgewicht im nationalen Bereich. Der gewerbliche Güterkraftverkehr über die vorgenannten zulässigen Gesamtgewichte sind erlaubnispflichtig. Die Genehmigung wird für 10 Jahre erteilt. Der/die Antragsteller/-in (Unternehmen oder Einzelunternehmer/-in) muss dazu einen Antragsvordruck ausfüllen und die geforderten Nachweise beibringen.